Neue Kategorien für französische Weine
Seit dem 1. August 2009 gilt die neue Weinmarktordnung der Europäischen Union. Eine wichtige Änderung sind die neuen Weinkategorien, auf die sich Weinproduzenten und Verbraucher in Frankreich und anderen europäischen Weinländern einstellen müssen.
Die Kategorien „Landwein“ und „Tafelwein“ verlieren in der bisherigen Form ihre Gültigkeit. Für die französischen Winzer bedeutet dies eine Umstellung auf drei neue Weinkategorien:
AOP, IGP & Vins de France
Die Weine mit der Bezeichnung AOP (Vins d‘Appellation d‘Origine Protégée = Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung) stehen künftig an der Spitze der Qualitätspyramide. Sie entsprechen den bisherigen AOC- und VDQS-Weinen.
Die Weine der Kategorie IGP (Indication Géographique Protégée = Weine mit geschützter geographischer Angabe) stehen eine Stufe unter den AOP-Weinen. Zwar stammen auch sie aus einem regional begrenzten Gebiet, doch unterliegen sie weniger strengen Produktionsrichtlinien als AOP-Weine und dürfen nach den neuen Bestimmungen auch außerhalb der definierten Produktionszone vinifiziert werden. Die IGP-Weine ersetzen die bisherige Kategorie Vin de Pays/Landwein. Der Begriff „Vin de Pays“ kann allerdings weiterhin verwendet werden.
Vin de France ist die neue Bezeichnung für Weine ohne geographische Herkunftsangabe (Vins sans Indication Géographique). Sie ersetzen die Kategorie Tafelwein. Allerdings dürfen auf den Etiketten – so die neuen EU-Richtlinien – die Rebsorte(n) und der Jahrgang genannt werden.
Für die Umstellung hat die EU-Kommission eine Übergangsfrist bis August 2011 eingeräumt.
Landweinerzeuger vor der Entscheidung
Von den Auswirkungen der neuen Hierarchisierung sind in Frankreich vor allem die Landweinproduzenten betroffen. Sie müssen sich für eine der neuen Weinkategorien entscheiden. Branchenkenner gehen davon aus, dass sich der Großteil für die Kategorie IGP, also Weine mit geschützter geographischer Angabe entscheiden wird.
Viel Spielraum für Tafelweinproduzenten
Viel Spielraum genießen seit dem 1. August die Erzeuger von Weinen ohne Herkunftsbezeichnung. Für diesen Weintyp sind keine Hektarhöchsterträge, Produktions- und Anbauregeln vorgeschrieben. Zudem dürfen die Produzenten ihre Weine ab sofort auch mit Nennung von Rebsorte und Jahrgang vermarkten. Dies war bei den bisherigen Tafelweinen nicht der Fall. Auf dem Etikett erscheint nun nicht mehr die Bezeichnung „Vin de Table“, sondern „Vin de France“.
Quelle: Sopexa, Oktober 2009




